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Christian Benzing (Person 17.984)


In der Liste der Schwenninger Leibeigenen 1596 ist Christian Bentzing mit seiner Ehefrau Margret, geb. Müller genannt. Das Ehepaar hatte damals 4 Kinder: Agathe, Agnes, Anna und Hans. Demnach muß der Sohn Christian zu einem späteren Zeitpunkt geboren sein.

Der Münchhofbauer Christian Bentzing konnte sich 1616 dem Herzog Johann Friedrich gegenüber rühmen, daß sein Vater, der Vogt Hans Bentzing, einst "260 Jaucharten Ackerveldts und 40 Manßmadt Wißen beneben drey Häußern unnd noch ohnüberbawen Hofstätten, auch uff die 100 Jaucharten Holtz ungevarlich innhabt." Weil nun Christians Brüder Jacob, der Vogt (Person 18.008}, und Balthasar ihren Anteil an diesem riesigen Besitz wegen Verschulding an Christian verkaufen mußten, bekam dieser alle vier Klosterlehen wieder in seine Hand und konnte sogar noch weitere Grundstücke dazu erwerben (insgesamt besaß er rund 200 ha Land}. Er stellte nun beim Herzog den Antrag, seine Güter an die drei Söhne Hanß (Person 8.992}, Jacob und Michael verteilen zu dürfen. In einem beigefügten Gutachten des Klosteramtmanns Josef Karcher werden die drei Brüder des Adelberger Klosterschülers (Gemeint ist Pfarrer Christian Bentzing} so charakterisiert: "Seind sie fromme, gottsfirchtige, hardtschaffend, sparig unnd genehrige Gesellen unnd haben bej menglichem, wa sie bekannt, ein solches guetes Lob, daß verhoffendlich bej Ihnen an Raichung der Schuldigkaiten der wenigst Mangel oder Somsal (Versäumnis} nicht erscheinen würde." Die Teilung wurde genehmigt. Übrigens war zu dieser Zeit der älteste Sohn Hans bereits verheiratet mit Catharina Sultzmann (Person 8.993), die wahrscheinlich in Biesingen geboren wurde.

Schon 1605 hatte der Münchhofer nach dem Tod seines Vaters verschiedene Stücke aus dem Münchhof-Lehen verschlaicht (vertauscht} mit Grundstücken anderer Lehensinhaber des Klosters St. Georgen. Sein Bruder Balthas tauschte eine Manßmahd Wiese aus dem Rümelin-Lehen mit der Gemeinde und bekam dafür ein Stück Graben zwischen seinen beiden Gärten, die er damit zu einem geschlossenen Garten vereinigen konnte. In der gleichen Urkunde steht, der Münchhofer habe zwei Jauchart Ackerfeld aus dem Rümelin-Lehen verschlaicht; damit wird klar, daß Balthas dieses Lehen nur stückweise und allmählich an seinen Bruder verkaufte. Aus dieser Urkunde wissen wir auch, daß es damals schon eine "obere" und eine "undere" Mühle gab. Ob sie allerdings beide Mehl mahlten, geht aus der Quelle nicht hervor, ebenso wenig, wem die zweite Mühle gehörte. Bekanntlich verkaufte Jakob Bentzing (Person 18.008} sofort nach dem Ableben seines Vaters die Vogtsmühle an Claus Lehenmann.

Chrstian Bentzing wird auch in einer Urkunde von 1614 genannt, in der die Einkünfte der Kellerei Tuttlingen aus dem Neubruch- oder Stockzehnten von Schwenningen aufgeführt sind. Von diesem "Novalzehnten" erfuhren wir zum erstenmal im Lagerbuch von 1570; er blieb bis zur Bauernbefreiung im letzten Jahrhundert bestehen und umfaßte laut dieser Urkunde "Waitzen, Rockhen, Veßen, Habern, Gersten, Emmer, Erbiß, Leinßen, Bonen, unnd alle anndern Früchten, so dem Zehennden anhangen unnd darein gerechnet werden; unnd würdt der zehendt thaill darvon uff dem Veldt zue Zehenden geraicht unnd gegeben, unnd in der Kellerei Casten (wo der nit umb getroschne Früchtten hingelihen} ohne Ainige Anhangende Frohn oder Dienstbarkeit gesamblet unnd eingeführt..1 Vierzehn Bauern entrichteten diesen zehnten, alle recht vermöglich, wie z.B. der alte Vogt Jacob Schlienkher (Person 18.050}, Christian Bentzing vom Münchhof, Gorgus Jauch vom Bläsihof (Sohn von Person 18.184}. Anscheinend war es nur solchen mogllch, öde Almendteile zu erwerben und umzubrechen.

Quelle: Benzing, Geschichte eines Grenzdorfes, Seite 181 ff.


Streit zwischen den Brüdern Christian Bentzing und Jacob Bentzing
(Personen 17.984 und 18.008

Im Jahre 1624 kam ein schon lange schwelender Streit zwischen den Brüdern Christian und Jacob Bentzing zum Ausbruch. Jacob, inzwischen vom Vogtamt zurückgereten, beschwerte sich beim Herzog, weil er seinem Bruder vier Simrj Korn in den Münchhof liefern mußte für eine Hofstatt, auf der sein Haus stand.

Es gab ein Hin und Her von Bittschriften, Verhandlungen, mündlichen Aussagen, schriftlichen Gutachten und von Lagerbuchauszügen aus Villingen und St. Georgen. Im Verlauf dieses Streites ergaben sich allerlei interessante Neuigkeiten. Besondere Schwierigkeiten entstanden, "dieweil vor ettlich unnd sechzig Jahrenn deß Closters St. Geörgen Lägerbücher, Zinßregister, Rodel und andere Documenta durch die abtrünnige Mönch entführt, unnd anietzo bey dem vermeinten Abbt zue Villingen och uffgehallten werdenn. Hatt man so lange khein gewisses haben mögenn, waz für Güetter in den Münchhoff und andere Hoffgüetter gehörig, bis ermelter Jacob Bentzing selbsten durch Hillff Jacob Herrings, des Villingischen Ambtmanns daselbsten, gegen stattlicher Recompens, Abschriften deß Rodells, neben einem Extract auß dem Zinßbuech uber die Villingische Schaffney, was in jeedes Lehen besonderlich gehörig und dem Closter für den Järlichen canonern zuegeben verbundenn, zur Handt gebracht hat, darauff dann sein Vatter seelig sollche Lehengüetter damahlen uff vorgehende erlangte Frstl. concession under seine Söhn, vermöge eines Vergleichungs brieffs, darvon Er, Jacob, abschrifft bey handen, vertheilt .... Damahlen obermelter Supplicant, ebenso wol alls Jetzo, verrnög in Handen gehabten Ußzugs, gewußt, daz die anietzo uff die Bahn gebrachte 4 srj. Veesen und 2 junge Hüener Järlich uß der Hoffstatt hinder der Scheüren haben sollen geraicht werden ...."

Die "stattliche Recompens" bestand in einem Hengst, welchen Jacob im Brigachtal als Schmiergeld für den "vermeinten Abbt" gekauft hatte. - Gleiche Schwierigkeiten gab es jedesmal bei der Vorlage schriftlicher Belege; diese mußten jedesmal aus den Lagerbüchern wortwörtlich abgeschrieben werden. Unklarheiten, welche sich durch VerIäderungen irn Lauf der Generationen ergeben hatten, mußten durch eidesstattliche Erklärungen aus der Welt geschafft werden. Dabei erfahren wir nebenher, welche Abgaben die Münchhofer aus ihren verschiedenen Klosterlehen zu leisten hatten. Wir lesen: "Hannß Bentzing genant Gulj zue Schwenningen (Person 35.968) gibt järlich 14 Malter Veesen, 7 Malter Haber 1 frt. Ayer vom Münchhoff. - Mehr 3 scheffel Veesen von seines Großvatters Guet. - Mehr 2 Malter Veesen und 1 1/2 Malter Haber von Thewas Bentzings Guet. - Mehr 4 Vrtl. Haber von Hansen Gersters Guet. - Mehr 4 Vrtl. unnd 2 Hüener von einer Hofstatt hinder der Scheüren und an deß Pfarrers Hauß. - Mehr anderhalben Guldin lauth seiner Verschreibung; ist abgelößt Anno 1561."

Wir wissen, daß Jacob genau so verschuldet war wie sein Bruder Balthas. Der verkaufte, ohne herzogliche Genehmigung, eine Hofstatt an seinen Mitbürger Conradt Götz, obwohl ihm dieser Bauplatz gar nicht zu eigen gehörte. Er war Teil eines Klosterlehens, das er später an seinen Bruder Christian verkaufen mußte. Auf dieser Hofstatt, an der südöstlichen Ecke des heutigen Muslenplatzes gelegen, standen nachher drei Häuser: Sein eigenes, das von Conrad Götz und das von Hans Bentzing, dem Sohn des Münchhofers. - Dann heiratete Jacobs Sohn Michael die Tochter Lenora des Pfarrers Hunn. Der Pfarrer aber machte zur Bedingung, daß Michael erst einen Bauplatz bekäme. So kaufte Jacob von seinem Bruder Balthas den "Borngart", eine Hofstatt in der Hintergaß, welche eigentlich ins Rürnelinlehen gehörte; Jacob versprach, eigene Güter dafür in das Lehen zu geben, hielt aber das Versprechen nicht. Michael wurde spätestens 1623 zum Vogt gewählt; jedenfalls heißt Jacob in der in der Akte über den Bruderzwist "der allt Vogt" und Michael "der jetzig Vogt". Das Gutachten des Gemeinderats in dieser Sache trägt die Unterschrift des Untervogts Hans Gerster, da Michael ja beteiligte Partei war. Die Akte selbst setzte wahrscheinlich der damalige Schulmeister Jacob Käfer auf, denn üblicherweise waren die Dorfschulmeister gleichzeitig Ratschreiber und Mesner.

Christian Bentzing scheint damals einen schweren Stand gegen Vogt und Richter und einem Teil der Gemeinde gehabt zu haben. Dies läßt sich aus einem Rechtsstreit schlißen, den er wegen jener "verschlaichten" Grundstücke führen mußte. Die Richter behaupteten, seine Wiesen "jenet dem Neckher" gerhörten in Wirklichkeit der Gemeinde als Weide; der Herzog drängte ihn, diese seine Wiesen wieder regelmäßig zu pflegen. Der Streit konnte offenbar wegen des Krieges nicht beigelegt werden; er zeigt jedoch, wie zerstritten das Dorf mitunter auch in friedlichen Zeiten war.

Entnommen aus Benzing, Geschichte eines Grenzdorfes, Seite 184 ff.

 

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Letzte Aktualisierung: 13.03.2003