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Des Vogts Mühle-Lehen (Person 35.968)


Ich, Hans Benzing, zur Zeit Dorfvogt zu Schwenningen am Neckar, erkläre öffentlich und mache durch diese Urkunde allgemein bekannt, daß der durchlauchtige, hochgeborene Fürtst und Herr, Herzog Ludwig von Württemberg und Teck, Graf zu Mömpelgard usw., mein gnädiger Fürst und Herr, mir aufgrund meiner untertänigen Bitte sein Schwenninger Lehen, das sogenannte Vogtlehen (wozu nachfolgende Grundstücke und Güter gehören), zu einem rechtmäßigen, bleibenden und dauernden Erblehen gegeben und geliehen hat, - und zwar: eine Mühle mit allem Zubehör samt einem Weiher in der Mühlwiese unterhalb des Neckars, insgesamt auf 21/2 Mannsmahd Brachwiese geschätzt, auf der einen Seite an seinen eigenen Lehensacker, auf der andern an die Hammerstatt grenzend, oben wieder auf die Hammerstatt, d.h. auf den Brühlgraben, und unten auf seine eigene St. Georger Lehenswiese stoßend.

Äcker im Villinger Ösch: zwei Jauchert hinter Michael Lauffers Haus, grenzen einerseits an das St. Clara-Lehen des Hans Schorpp, andererselts an die Acker der Brüder Michael und Bartholomäus Benzing, "Butz" genannt, und die des Kelnhofs, stoßen unten auf den Neckar und oben auf die Höfe des oben erwähnten Michael Lauffer und des Michael Hemmerlin. - Ferner: ein halber Jauchert im Häusental, zwischen Melchior Bußharts Widum- und Jakob Schlenkers St. Clara Lehensäckern gelegen, stößt unten auf den Lehensinhaber selbst und oben auf Michael Hemmerlins Acker. - Weiter: anderthalb Jauchert oben an Bachen, zwischen dem eigenen Acker von Conrad Schorppen Erben und dem St. Georger Lehensacker des Inhabers und Hans Jauchs Lehensacker gelegen stoßen hinten auf die St. Blasier Lehensäcker von Theus Jauchs Erben und vorn auf dem Hertweg. Weiter: Anderthalb Jauchert im Villinger Tal zwischen den Rainen, einerseits an die Widum, andererseits an den St. Georger lehensacker der Brüder Vinzenz und Hilarius Benzing grenzend, stoßen unten wieder auf die Widum und oben auf Jakob Schlenkers St. Georger Lehnsacker. - Weiter: Wieder ein halber Jauchert im Villinger Tal unterm Rain, zwischen den Lehensäckern des Kelnhofs und Henrich Barhos gelegen, stößt oben auf Hans Schlenkers Lehensacker des Villinger Spitals und unten auf Hans Jauchs Lehensacker.

Im Dauchinger Ösch: Ein Jauchert zu hinteren Gruben, zwischen Hans Schwerts Rottweiler Sammlung und der Brüder Michael und Bartholomäus Benzing St. Clara Lehensäckern gelegen, stößt unten auf den St. Georgen Lehensacker des Inhabers Villinger Spitals. - Weiter: Ein halber Jauchert beim Herrenespan, zwischen der unteren Widum und den St. Georger Lehensäckern der Brüder Vinzenz und Hilarius Benzing gelegen, stößt unten auf die Gemeindeweide und oben auf Gallus Müllers Anwandel. - Weiter: Anderthalb Jauchert am Hochsträßle, zwischen dem Gemeindeweg und Hans Schorpps St. Clara Lehensacker gelegen, stoßen hinten auf Hans Schaufflers Lehensacker des Villinger Spitals und vornen wieder auf den gemeindeweg. - Weiter: Ein halber Jauchert in des Mönchs Reute, neben dem Feld des Krafft von Rottweil (so steht es im alten Lagerbuch geschrieben, und niemand weiß zur Zeit darüber Bescheid zu geben). – Ferner zwei Jauchert im oberen Morgen, zwischen dem Acker des Kelnhofes und dem des Gallus Rüblin gelegen, stoßen hinten auf die St. Georger Lehensäcker des Inhabers und vorn auf die Johanniter-Lehensäcker des Conrad Schrenk Erben.

Im Mühlhauser Ösch: Ein Jauchert zu Spittelbronnen, zwischen den Johanniter­Lehensäckern der Brüder Vinzenz und Hilarius Benzing und denen des Gallus Müller gelegen, stößt hinten auf Jakob Schlenkers Lehensacker und vorn auf die Allemend. - ferner: ein Jauchert Acker, "Gänsacker" genannt, grenzt einerseits an den Weiher, andererseits an Hans Jauchs Feld, stößt oben auf den Brühlgraben, unten auf sein eigenes St. Georger Lehensgut.

Wiesen: Zwei Mannsmahd vor dem oberen Dickenhardt, zwischen den St. Georger Wiesen des Gallus Müller und denen der Brüder Vinzenz und Jerg Benzing gelegen, stoßen oben auf die Allmend und unten auf die Heiligen-Lehenswiese des Gallus Schenzlin. - Weiter: Drei Mannsmahd auf Weigheimer Markung in den Schauwiesen, zwischen der Wiese des Jakob Hirt von Weigheim und der des Michael Bayer von Schura gelegen, stoßen hinten an den Dauchinger Bühl. - Ferner: Nochmals ein Mannsmahd dort, zwischen Jakob Hirts und Paul Hallers von Weigheim Wiesen gelegen, stößt hinten an den Dauchinger Bühl, an den Gemeindewald. - Ferner: Ungefähr zehn Jauchert an einem Stück zu Hülben, der "Chonacker" genannt, zwischen dem Kaufholz und jung Hans Schlenkers Wiese gelegen, stoßen oben wieder an das Kaufholz, ziehen unten entlang der Allmend und der Wiese von Mattheus Jauchs Erben.

Fischwasser: Ein Stück Fischwasser im Neckar, fängt an den Fürhäuptern an und geht hinab bis zum Einfluß des alten Grabens in den Neckar.

Also sollen und mögen ich, Hans Benzing und meine Erben und Nachfolger, dieses Vogtslehen mit all seinen hier beschriebenen Grundstücken und Gütern in Zukunft ungestört als unser rechtmäßiges Erbgut Erblehenswiese besitzen, inne haben, nutzen und genießen, aber auch dauern in guter Pflege und in Ehren halten und damit tun und lassen, wie es Lehensrecht, -gewohnheit und -brauch ist.

Auch sollen wir ihrer Fürstlichen Gnaden, ihren Erben und Nachfolgern, daraus alle jahre, und zwar jedes Jahr für sich und eigens, auf Martini, bzw. etwa acht Tage davor oder danach, als rechtmäßige, bleibende und unablösliche Abgabe reichen und geben: Fünf Schilling an Geld, und dazu sieben Scheffel vier Simri Dinkel, sieben Scheffel vier Simri Haber in württembergischen Landmeß, Jahr um Jahr zu liefern an die Kellerei in Tuttlingen, zu Händen des Kellers, den Ihro Gnaden ständig dort haben. Dabei soll das Getreide stets sauber, wohl durch­gesiebt und wie rechte Kaufmannsware hingerichtet sein und ohne langen Verzug, ohne Wertminderung und ohne Widerspruch, auch ohne Kosten und ohne Verlust für Ihro Gnaden und deren Erben, auf den Kornkasten gebracht werden.

Und so oft auch dieses Lehen in Zukunft durch Erbfolge oder Tausch oder sonstwie von einer Hand in eine andere Hand gegeben wird, soll jeweils der Wegziehende einen Gulden zwanzig Kreuzer als Ablösegebühr und der Aufziehende einen Gulden zwanzig Kreuzer als Kaufgeld an ihre Fürstliche Gnaden und deren Erben in die erwähnte Kellerei Tuttlingen bezahlen.

Ich, Hans Benzing, und meine Erben sollen auch dieses Lehen mit all seinem Zubehör insgesamt unzertrennt beieinander halten und nichts daran versetzen, verkaufen, vertauschen, verteilen oder sonstwie verändern, - auch keinerlei Frucht verkaufen oder sonstwie verändern, es sei denn, die oben erwähnten jährlichen Abgaben seien zuvor an ihro Fürstliche Gnaden und dero Erben völlig entrichtet und bezahlt worden.

Sofern dies aber nicht geschehen, ich und meine Erben also die oben erwähnten Abgaben nicht abliefern und bezahlen würden oder besagtes Lehen mit seinem Zubehör und den Feldern unbebaut, ungepflegt ließen und nicht in Ehren hielten oder sonstwie dem Inhalt dieses Lehensbriefs nicht nachkommen würden, so haben Ihre Fürstliche Gnaden und ihre Erben bzw. derjenige, dem sie Befehl dazu geben volle Gewalt und unbedingtes Recht, das besagte Lehen mit allem Zubehör wieder in die Hand zu nehmen und wieder damit zu schalten und zu walten, zu handeln, zu tun und zu lassen nach ihrem Willen und Gutdünken und zu ihrem besten Nutzen, wie sie immer wollen und wie sie mit ihren übrigen Eigengütern tun, ohne daß ich, Hans Benzing, meine Erben und Nachfolger, und sonst irgend jemand es verhindern, stören und irgendwie etwas dagegen unternehmen könnten usw.

Und hierauf gelobe und verspreche ich für mich und meine Erben, diesen Lehensvertrag und alles, was in dieser Urkunde geschrieben steht, wahrhaft, standhaft und beständig zu halten und nicht dagegen zu sein noch zu handeln, sondern dem allem nachzukommen und das alles zu vollführen, ohne alle Arglist. Und zur wahren Beurkundung all dessen habe ich die ehrenhaften, verständigen, ehrbaren und klugen Gemeinderäte und den Bürgermeister von Tuttlingen, meine tüchtigen Herren, eindringlich und ernsthaft gebeten, das bekannte Siegel der Stadt offen an diese Urkunde zu hängen (jedoch ganz ohne Gefahr für sie und ihre Nachfolger).

Ausgefertigt zu Tuttlingen auf Martini, als man von Christi Geburt an zählte 1583 Jahre.

Quellen zur Schwenninger Geschichte Seite 292 ff.

 
 
Letzte Aktualisierung: 13.03.2003