zurück

Besitz des Hans Jauch (Person 1.136)



Eintrag im Inventur- und Teilungsbuch Schwenningens vom 29. September 1680

Inventarium. Über Hannß Jauchen Burgerlichen Inwohners allda, und seiner ehelichen Haußfrawen Agatha Schlenckherin zuesahmen zeitlich Vermögen, beschrieben ... den 29. September 1680 ...

Erstlichs dess Manns Hannß Jauchen Zuebringen.

Daßselbige und waß ihme sein ... Vatter alt Michel Jauch, übergeben ist in seinem bey handen habenden: auch under obgemeltem dato uffgericht und verfertigten Kauff: und Übergaabs Brieff außfüehrlich beschrieben zuefinden ...

Zuem andern deß Webis Agathae Schlenckherin Darbringen ... (- kein Haus -)

Häuser Höfe Hofstätten Seite 345


Eintrag im Inventur- und Teilungsbuch Schwenningens vom 09. November 1685

 
Inventarium und Theilungs Berechnung. Über weyl: Agatha Schlenckerin jung Hanß Jauchen bürgerlichen Innwohners daselbsten gewesener Haußfrauen seel: hinderlassen zeitlich Vermögen, uffgericht Anno 1685 ...

Alß ... Gott ... vor einem Jahr ungefährlich ... weylundt Agatha Schlenckerin, jung Hannß Jauchen, burgerlichen Innwohners zu Schwenningen geweßene Haußfrau, usser dißer ... Welt ... abgefordert ...
Welche mit ihrem obgemeltem Haußwürth und jetzt hinderbliebenen Viduo, ein Kind und Töchterlein,
Maria heißendt, noch münderjährig
wehrender Ehe erzeügt und hinderlassen ...

Anfänglich das Inventarium und gantzer vorhandenen Vermögenschafft.

Ligende aigene Güettere ...
1 Behaußung, Hofraithin, und Scheüren, auch Krauth: Hanff: und GraßGarthen miten im Dorf, zwischen dem Allmand Gässlin, einer: anderseitz, Hannß Schörpen, Hanß Schuelern und Melchior Lincken, zinßt dem Heyligen jährlich 3 x. 2 hl. Sonsten umb alles frey leedig und aigen ...

Warbey doch dißes wohl in obacht zunehmen daß das darbey befindliche Hoffstättlin, wie solches ordenlich umbsteinert, nach deß Vatters erfolgten Todfahl dem Sohne Michel zu Handen kommen, auch ihme uff solchen fall gleich würcklich übergeben, und eingeraumbt ... werden solle ...

Lehen Güeterre.
Den halben Tehil an einem Lehen, der Groß- oder Unruh Hof genanth, so dem Gottshauß zu St: Bläßin, uff dem Schwartzwaldt, zu gantzer gebühr jährlich zinßet, ahn Veesen 7 Mallter, Habern 7 Mallter, Villinger Meß ...

1 Hoffstatt ungef: ein Mansmat Wüßen bey der Wettin, zwischen Ehrhardt Schlenckhern und Jacob Hallern einer: anderseits sein selbst in diß Lehen gehörigen Ackher gelegen ...

Volget hierauff die Thaylung.

Erstlich deß Viduj und Vatters Portion.

Demselben gebührt ... allervorderist, und
1. Sein Zubringen
2. die halbe Errungen: und Gewinnenschafft ...
3. vom andern halben Theil ... weilen nur ein Kind vorhanden, ein Drittheil.

Hat also das einzige Töchterlein zu 2/3 Theilen für müeterlich Gueth zu fordern.

Hierüber hat isch mehrgedachter Wittwer, jung Hannß Jauch, ... wyderumb anderwertz mit Catharina: Jacob Kohlers, burgerlichen Innwohners zu Thalheim eheleibliche Tochter vor einem Jahr verheyrath, welcher ihro neben vorgemeltem Döchterlen alles Vermögen und Schulden ... zugebracht ...

Zum andern deß jetzigen Weibs Catharina Kohlerin hiehero bringend Gueth ... (- kein Haus -)

Häuser Höfe Hofstätten seite 388
Stadtarchiv Schwenningen Aktenplan-Nr. 9130