Der Vogt Hans Lauffer (Person 8.966)


Hans Lauffer war 49 Jahre alt gewesen und hatte 6 Kinder gehabt, als ihn 1633 sein schöner Hof an der Kirche (gemeint ist der Kelnhof) abgebrannt war. Ein Jahr nach der Rückkehr war ihm sein Weib gestorben. Sein Sohn Hans blieb blieb verschollen. Er selbst heiratete eine Witwe, die ihm außer ihrem Sohn nichts zubringen konnte. Doch hatte der Vogt mit seinen Kindern auf seinen umfangreichen Ländereien so gut gewirtschaftet, daß er bei seiner Hochzeit einen guten Vorrat von annähernd 200 Zentnern Früchte Besaß (10 Malter Veesen, 15 Mlt. Habern und Gerste gemischt, 9 Mlt. lautere Gerste, 5 Mlt. lautern Haber, 4 Mlt. Ehmer, 3 Mlt. Bohnen und Erbiß). Das reichte zur Ernährung seiner großen Familie, wenn nicht wieder Kriegsvölker über das Dorf herfielen.

Nach dem Krieg war er sofort darangegangen, ein neues Haus zu bauen, nicht mehr am alten Platz, sondern günstiger am Wasser, an der Muslen gelegen, neben der Zehntscheuer, wo er bereits eine Hofstatt mit "Vogtrecht" (= Abgabe an den Grundherrn) besaß. Zum Bau und zur Einrichtung hatte er sehr viel Geld aufnehmen müssen, aber dem Vogt war es offensichtlich nicht schwer gefallen, Kredit zu bekommen. Nicht nur seine vorgesetzte Behörde, die Kellerei Tuttlingen, und nicht nur die örtliche Kirchenpflege, der "Heylige" in Schwenningen, hatten ihm Geld vorgeschossen; auch von den Kirchenpflegern der Nachbardörfer und von vielen Bekannten aus dem Schwarzwald hatte er Kredite aufgenommen, zusammen 2.500 Gulden. Damit hatte er, da die Felder billig zu kaufen waren, seinen Grundbesitz beträchtlich erweitert, so daß er neben 28 eigenen Feldern noch drei Lehen - von Rottenmünster, von St. Georgen und von St. Clara zu Villingen umtreiben konnte, insgesamt über 130 Stück Land. Doch damit hatte er sich übernommen. Vier Jahre nach dem Krieg wollten die Gläubiger ihr Geld wieder haben. Er bot ihnen einen Vergleich an; widerstrebend gingen sie darauf ein. Lauffer versprach, binnen zwanzig Jahren die Schulden samt den Zinsen zurückzuzahlen. Er hätte aber 88 Jahre alt werden müssen, um das zu erreichen.

Vier Wochen nach der Verhandlung starb seine (zweite) Frau. Doch er gab nicht auf. Zunächst wirtschaftete er mit den zwei Kindern weiter, die noch auf dem Hof geblieben waren. Als sein Stiefsohn sich selbständig machte, und als seine Jüngste heiratete, holte er sich eine Haushälterin samt ihren beiden unversorgten Kindern und nahm sie bald darauf zur Frau. Das Jahr darauf starb der 74jährige. Jetzt erzwangen die Gläubiger die Aufteilung des Besitzes. Der Sohn Jacob konnte das Haus und das Rottenmünster-Lehen erwerben; der Rest wurde versteigert und zerfiel in zehn Teile.


Eintrag im Inventur- und Teilungsbuch Schwenningens
vom 04. Februar 1658

Inuentarium, unnd güettliche Creditors Vergleüchung. Über Weylundt Hans Lauffers geweßnen Vogts seeligen, hinderlassen zeitlich Vermögen, unndt ussgebende Schullden uffgerücht Anno 1658. . .

Allß ... Gott ... vor fünff ... Wochen, weylundt Hannß Lauffern, geweßner Vogte, ußer dißer ... Wellt ... erfordert ...

Welcher mit seiner ersten: in Anno 1635 verstorbenen Haußfrawen Anna Kempffin seligen 6 Khünder, nahmblich
Christian, Jacoben, beede Sesshafft zue Schweningen.
Hannßen, der vor 22 Jahren ins Kriegsweßen verschollen, und seines lebens, oder Sterbens halb, seithero nichts in Erfahrung gebracht werden khönden,
Annam, Jacob Hallers: Magretham Jacob Weyllers, beede auch zue Schweningen wonhafft: unnd dann Agneßam, Hannß Aügeltingers, Insäßen zue Müllhaußen, rothweyllscher Herrschaft, geweßne Hauswirthin, die zwar auch nach der Mueter, und vor dem Vattern, Ihr zeitlich leben beschlossen, Jedoch mit Ihme Aygeltingern drey Knaben, Hannß, Matheiß, und Martin, alle noch münderJährig:

Mit sein Vogts andern Haußfrawen, und Jetzigen hindergeblübnen Wittib, Anna Laminithin aber, Er Constante Matrimonio Kheine Khünder erzeigt, unnd hinderlassen ...

Erstlichs aber hatt die Kellerey Tuttlingen Ahn Capital 300 f. unnd darvon 5 f. verfallne Zünß praetendiert. Dafür Ihro deren verschrübne Underpfänder aügenthumblich eingeraumbt, und ybergeben worden ... (- kein Haus -)

Fürs ander hatt Christian Haußer zue Tuttlingen, Pro 100 f. Capital, unnd 5 f. Interesse, Ebenmässig Seine verschrübne Underpfänder empfangen, namblich

1 Lehre abgebrandte Hoffstatt, und Gartten ungeuahrlich drey Vüerling bey der Kürchen, zwischen Christian Jauchen, unnd der Kürchmaueren gelegen, zünst dem Hayligen Jährlich 5 Kr. 4 hl: . . .

Drittens, Ist von Herrn hayligen Vogte Martin Haußern, Innahmen underschidlicher hayligen Im Ampt Tuttlingen praetendirt worden, ahn Capital 290 f., verfallne zünß daruon 38 f. 30 kr., Veraccordierte Zühler, So ohne zünß haben bezahlt werden sollen 353 f. 30 kr: Summa 682,f. Darfür mann Ihme Eingeraumbt, und Aigenthumblich zuegestellt.

Äcker, So Aügen (- kein Haus -)

Lehengüettere.

1 Lehen, welches denn Closterfrawen zue St. Clara, in Villingen Jährlich zünßet Ahn Veeßen 2 Malter, Habern 2 Malter Villinger Mess, Junge Hüenner 11!2 . . .
(- kein Haus -)

Diß Lehen, hatt vor Ermelter herr hayligen Vogt, gleich nach beschehenem Empfang, gegen Jacob Weyllern, dem ainen Dochtermann, ... verkhaufft ...

Fernners, und zuem Vüerten, Seindt Herrn Kellern zue Tuttlingen, Johann Ruedolph Holldern, und Geörg Habellzhofern, Stattschreybern Allda, wegen von denn hanischen Erben daselbsten, ahn sich Erhandleter 350 f. Capital !: Waruon hiebeuor schon souil daran nachgelassen worden:! aigenthumblich ybergeben . . . worden, So Sie zwar gleich den Khündern, und Erben widerumb Pro 200 f. . . yberlassen.
(- kein Haus -)

Fünfftens, ist Herrn Pfarrers, Magr. Geörg Engels seligen Wittib, ahn dem Thaylungscösten yberlassen worden
(- kein Haus)

Zuem Sechsten, hatt der Vatter seelig. Bey seinem Lebzeithen, dem Sohne Jacoben zuekhauffen gegeben, und eingeraumbt.

Aügne Güettere ... (- kein Haus -)

Den Halbenthail ahn 1 Lehen, so dem Closter Rothenmünster bey Rothweyl, zue solchem Halbenthail jährlich zünßet, ahn Veeßen 2 Malter, Habern 1 Malter 6 Vrtl, Rothweyler Mess ... ( - kein Haus -)

Weitter, und fürs Sübente, Ist Ihme Jacoben, anietzo verkhäufflich yberlassen worden Ain New Erbawte Aigen Behaußung, Hofraithin, unnd Scheuren, sampt 11!2 Mannßmat Gartten, bey der Zehendt Scheuren, zwüschen Joseph Schlüenckhern beederseitz geleegen, zünst dem Hailligen allhie jährlichs 25 1/2 Kr: unnd der Kellerey Tuttlingen VogtRecht 30 Kr: ...

Sodann letztlich hatt mann den ybrigen hiernach Specificirten Schullden, vorrgendes Lehen, So nacher St. Geörgen, Jährlich umb 3 1/2 Malter Veeßen zünßbar, vorgeschlagen, welches sie nachgehendes gegen Geörg Weyllern, Hannß Schorppen, unnd Ludwig Schuellern pro 900 f. verkhaufft ...
( - kein Haus -)

entnommen: Häuser Höfe, Hofstätten, Seite 195

 

Besitztümer, die den Vogt Hans Lauffer betreffen:

1545 hat Hans Benzing, genannt Butz, ein Lehen des Sannct Georgen Gottzhauß im Schwarzwald. Randvermerke: "Jacob Schlenckher der alt Vogt pauwet In Anno 1608 diesen Hoff. An Jetzt Hannß Louffer Vogt zu Schwenningen 1657, An jetz Jerg Weiller und Ludwig Schuoller, 1658"
Quelle: Häuser Höfe Hofstätten Seite 37

Verzeichnis der Lehen der Johanniterkommende Villingen 1644: "Hanß Laufer Jetziger Vogt ab der Hoffstatt darauf sein Brunnen Stehet gegen der Kürchen über, Huenle 2 ..." Quelle: Häuser Höfe, Hofstätten, Seite 80

Bei einem Vergleich im November 1652 über des verstorbenen Thomas Gerster's Gut, bestehende aus 25 Stück Feld und 2 1/2 Jauchart Wald hat der Vogt Hans Lauffer neben Jacob Strohm, Christian Lauffer und Jacob Haller einen Teil übernommen. Quelle: Häuser Höfe Hofstätten Seite 123.

Im November 1652 wurde auch ein Vergleich von Hans Lauffer's Güter vorgenommen. Hans konnte jedoch seine Güter behalten. In der Urkunde wird sein ganzer Besitz aufgezählt (siehe Eintrag im Inventur- und Teilungsbuch vom 26.11.1652.

 

Eintrag im Inventur- und Teilungsbuch Schwenningensvom 26. November 1652

Güettliche Creditors Vergleichung, entzwischen Hannß Lauffern, Vogte, Ahn ainem: So dann dessen Creditors, unnd Schulldtgläubigern Anndersthayls: unnd zwar souil Insonderhait die hayligen betrifft, uff Fürstl: gändigster Ratification vorgenommen Anno 1652.

Anfänglichs das Inuentarium ganntzer inhabender Vermögenschafft.

Lügende Aügne Güettere.

1 Behaußung Hofraithin, unnd Scheuren, sampt anderthalb Manßmat Garten, bey der ZehendtScheuren, zwischen Joseph Schlüenckhern beederseitz geleegen, zünst dem Hailligen jährlich 25 kr. 3 hl:, Deßgleichen der Kellerey Tuttlingen VogtRecht 30 kr.

1 lehre abgebrandte Hoffstath, und Gartten ung: 3 Vierling. an der Kürchmauern, zwischen Veith Jauchen seligen Khündern, unnd der Kürchmauern gelegen, zinst ermeltem Hayligen jährlich 5 kr. 4 hl.

Lehengüettere.

Der halbethail ahn 1 Lehen, so dem Closter Frawen zue Rottenmünster, bey Rothweyl jährlich zue solchem Halbenthail zünßet, ahn Veesen 3 sch. 6 Srj., (- kein Haus -)

Mehr ½ Lehen, so dem Closter St: Geörgen jährlich zünßbar, umb Veeßen 4 Malter ... (- kein Haus -)

Unnd dann wider 1 Lehen, welches nacher Villingen zue St: Clara, Jährlich gülltet ahn Veeßen 2 Malter, Habern 2 Malter, Villinger Mess, junge Hüenner 1 ½ ... (- kein Haus -)

Hüerauff nun Ist mit dem Debitorn Hannß Lauffern Vogte, Mit Verwilligung aller Ahnweßender Creditorum ... dergestallten tractiert ..., daß namblich Ihme das gantze Vermögen samptlich Inn hannden gelassen . . .

Quelle: Häuser Höfe Hofstätten Seite 129

Letzte Aktualisierung: 13.02.2003