Eintrag im Inventur- und Teilungsbuch Schwenningens vom 23. Oktober 1674


Inventarium, und Abthaylung. Über weylundt Jacob Lauffers, geweßnen Inwohnners daselbsten seligen, hinderlassen zeitlich Vermögen uffgerücht, Anno 1674 ...

Allß ... Gott ... vor ... 4 Wochen, weylundt Jacob Lauffern usser dißer Wellt ... abgefordert ... Welcher mit seiner Ersten: vor vilen Jahren verstorbnen Haußfrawen Barbara Hüttin: drey Khinder

Nahmens Johannes, Jacob, und Catharina, alle noch ledigsstandts:

Deßgleichen

mit seinem Andern Eheweüb Anna Kayßerin, vier Khünder, die hayßen Christian, Geörg, Anna, und Maria, gleichfalß samptlich noch unuerheurath, So dann Bey seiner driten gehabten haußwürthin, Barbara Wüdmännin, Allß Jetziger hindergeblübnen witib, Ain Khünd, Matheiß genant, So noch münderJährig, und Ohnerzogen, Constantibus Matrimonijs Erzeügt, und hinderlassen. . .

Erstlichs der älltern dreyer Khünder portion, So Ihnen Beedes für Ihr Vätter: und Müeterliche Erbgerechtsame zuegestanden. Lügende äugne Güettere . . . Der halbethail Ahn 1 Behaußung, Scheuren, und hofraithen, sampt zue solchem halbentail gehörigen 3 Vüerling bohmgarthens, Bey der Zehendscheuren, zwischen Joseph Schlenckhers sel: Khündern beederseitz . . .

Lehengüettere.

Der halbethail Ahn 1 Lehen, So dem Closter Rothenmünster zue seiner gebühr Jährlich zünßet ahn Veeßen, und habern, selbigen Messes, miteinander 31/2 Mallter Wüßlin in Obern wüßen, hat hofstathRecht . . .

1 Wüslin in Obern Wüßen, hat HofstatRecht

Zuern andern der vüer mitlern Khünder angefallne Vätter: und Müetterliche Erbs gebühr.

Lügende aigne Güeter ...

Der Ander halbethail Ahn vorgernelter Behaußung Scheuren, und Bohmgarthen darbey Ahn der Zehendt Scheuren. . .

Lehengüttere.

1 Lehen so dem hayligen Alhie, zünßbar umb Veeßen 1 sch. Habern 1 sch. junge Hüenner (- kein Haus -)

Drittens der Witib, unnd Ihres Khündts zuegethailte Ahngebühr.

Waran der Witib, der halbethail für Ihr eheliche Erbgerechtsame mit Aigenthumb, und Nüeßung, der ander halbethail aber, dem Khind für vätterlichs: jedoch der Witib auch die taglebens nüeßlich gehörig.

Lügende aigne Güetere.

1 Hoffstätlin oben irn Dorf, zwischen der Erbschafft selber, und der Allmand

Häuser Höfe Hofstätten Seite 294

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