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Das Felsische Hausbuch Teil 20 (letzter Teil)
erstellt von Henrich Fels (1607 bis 1671)


 
 
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A. 1655 Hievornen a. p. 192 Ist auch der Schlumpfen und Zollikofer Falliment (Konkurs) gedacht worden, da wir vor dem Faliment umb eine starcke Suma Geldts bey Ihnen Interessiert waren, dieweill sie eben in dem Bozner mitfasten Marckt 1654 sie zu Compieren sich nicht Baston (nicht ausreichend flüssig mit Bargeld) befunden haben, sie uns und die H. Caspar Schlumpfen Seligen Erben umb Hilf angesprochen. Desswegen wir beyde Heüser ihnen noch fl. 24000 pahrgelt vorgeschossen und für sie bezahlt, also dass der Credito in allem auf ........... fl. sich erstreckt, entgegen ist uns Kraft ordenlicher Cession (Schuldschein) und Ehrlicher Zeügen biss aufgemelteder fl. 42000 an Schulden und wahren In Bozen übergeben worden:

Nachdem nun etlich Wochen nach getrofenem Contract das Faliment aufgebrochen (der Konkurs elröffnet), und diser Contract alhier ofenbahr worden, ist selbiger von allhiesigen Creditores (hier im Sinne von Kreditnehmern ) nit allein gut geheissen

 
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worden, sondern auch allen fürschub wider den Ziegler von Schafhausen (der den Contract disputieren wollen) geleistet, auch über das uns von den Creditores noch in fl. 18000 an Wahren und schulden ein zuziehen und zu Gelt zu machen übergeben worden, hat auch kein Mensch wider den in Bozen getrofnen contract nichts geredt, biss wir den überschuss allen auch unseren Handen Ihnen übergeben haben, da haben sie (die Creditores) erst angefangen den Contract disputierlich zu machen und sich unterstanden, allein die fl. 24000 pahr vorgeschossen gelt gut zu heissen, umb übrige fl. ........... sollen wir mit in den Accord einstehen, da wir doch weder den Accord zu unterschreiben nit sind ersuchet worden, noch wenigere uns einige rata (Raten ) wie anderen Creditores ist bezahlt worden. Und hat Seckeilmeister Georg Zwicker so
 
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vermessen dorfen seyn, das er zu Diessenhofen an ofner Tafell gesagt, wir und die Schlumpfen seyen der Massa nach fl. 10000 schuldig, darauss sie die noch Aussstehende Zahlung entrichten werden, welches auch die deputierte schriftlich bestatiget, hat auch Zwicker allhier vor Rath gesagt, er wolle es beweisen, das dem also seye, darzu ihm Friderich Schobinger (welcher doch nach Got sein wollfahrt von dem Felssischen gut hat) dapfer geholfen und nit die wenigste Ursach dises Streits und ungelegenheit ist, Doctor Rotmund und Zunftmeister Haltmeyer haben das Maull auch zimblich gebraucht, auch ofentlich und in privat aussgeben, wir halten Witwen und Weysen ihren Schweiss und Blut vor ( welches mich mehr gekrancket als die Anforderung an Ihro selbsten, desswegen uns obgelegen war bey Geist- und weltlichen unser unschuld
 
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und gerechte Sachen auch an den tag zu geben). Als nun diser Streit lang, Ja Jahr und Tag, gewehret, wir villmahl die Oberkeit desswegen behelliget und wir unser Seite die Sachen nicht langer haben wollen versizen lassen, in Ansehen wir alle sterblich, Und J. (Junker) Stataman Jacob Schlumpfen die rechnungen und verlauf am besten bekandt, sind wir den 6. Feb. 1655 vor Rath gewesen. Alda wir nicht allein die realte (Realität) dess in Bozen getrofenen Contracts bewisen, und dass selbiger alda vor dem Magistrat mercantile contra Ziegler, auch von Ihr Erzfür(st)en Oht (Hoheit ?), Ja von unseren gnädigen Herren selbsten kraft unser theilten Fürschriften gut geheissen worden, sondern auch darzu bewisen worden, dass wir an die deputierte (von den Konkursverwaltern) noch fl. 1533; 33; 4 Rechtmassig zu Fordern haben, welches
 
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wir auss der deputierten eignen protocoll, wie sie zuvor mit uns abgerechnet, bewisen haben, ist endtlich das urtheill auf vorbemeldtem 6. Feb. 1655 Herausskomen, wie hemach von wort zu wort lautet:

Was Erstlich die fl. darumb auch fürnehmlich die Haubt Klag beschehen, anbetrift, da finde man so vill, das zu denen Zeiten, als die Herren Schlumpfen und Felssen mit den Faliten (mit den in Konkurs Gegangenen) gehandlet und tractiert, auch endtlich darauf der Gontract ist beschlosen worden, die Schlümpf-Zollikoferischen noch in aufrechtem stand gwesen, das andere ehrliche Handelsleüt auch mit Ihnen gehandlet und ihr gut Ihnen vertrauwt, dass auch der zu Bozen gemachte Contract Jederweillen oberkeitlich gebillichet, so gar dass als die H. Ziegler von Schaafhusen mit Ihnen, Herren Schlumpf und Felssen, dass wegen

 
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sich in einen RechtsHandeIl eingelassen, so darüber von dem Mercantilischen Raht mit Recht verfeit. auch Hernach die ergangene Urtheill von der Hohen Obrikeit zu Inspruck Confirmiert und bestatiget worden, als lassen wir es nachmahl auch bey solchem Ausspruch bewenden solche gestalten, dass die Herren Schlumpf und Felssen der Anklag der fl. in Gontract begrifen auf den Heütigen Tag für ledig erkant, und sie, die Kleger, Ihrer Fürgewanten, Anspach abgewisen sein sollen; was aber den überschutz der fl. 17000 anbelangt, weill deswegen die Herren Schlumpfen und Felssen den Falimentcreditoren bereits nit allein Rechnung gegeben, sondern auch weiteren bericht, red und Antwort (wo es begert wirt ) zu geben sich anerbietig machen
 
 

Ende dieses Auszuges.

Das Orginal dieses Hausbuches befindet sich im Stadtarchiv St. Gallen