Die Familie Jauch (4) aus Schwenningen


Das Familienwappen der Jauch

Die Jauch wurden erstmals 1535 in
Schwenningen urkundlich erwähnt.


Der Familienname Jauch leitet sich her von einem südwestdeutschen Bauernübernamen zum mittelhochdeutschen juch, jouch in der Bedeutung von Landmaß. Dieses Landmaß läßt sich folgendermaßen ermitteln: Es handelt sich um soviel Land, wie man mit einem Joch Rinder an einem Tag pflügen konnte. Die alten Schreibungen gehen weit auseinander. Es gibt auch folgende Namensvarianten: Juchart, Juchert. Jauchert. Der vermutete Ursprung des Namens Jauch liegt in der Schweiz und zwar in Basel, möglicherweise um 800. Eine erste urkundliche Erwähnung findet sich im Jahre 1293 mit einer Person dictus Joeche zu Oberried (Freiburg) (FVB. II Nr. 136 u.v.a.).
Person 36.368 - vermutlich
Theiß / Thebus / Mattheus Jauch, Richter und Heiligenpfleger in Schweningen,
Musterung 1523,
Türkensteur 1545: 100 Gulden,
Die Brüder Theis (Mattheus) und This (Mathis) Jauch erhielten im März 1535 einen Lehensbrief des Abtes von Sankt Georgen und bauten ein großes Doppelhaus. Zehn Jahre später erscheint Theis als alleiniger Inhaber des Bläsihofes. Sein Bruder This hatte drei andere Lehen inne, vermutlich durch Einheirat. Dies waren der Unruh-Hof, der Frauen Sammlung Gut zu Rottweil und der Herrschaft Gut. Aus dem Rottweiler Lehen zinste er 8 Vtl. Haber, 1 Huhn und 30 Eier.

Das Lehen St. Blasien ging nach dem Tod von Theis (Mattheus) auf dessen Sohn Theuß (Person 18184.15) über.

Entnommen aus Benzing, Geschichte eines Grenzdorfes Seiten 159 und 160

 

Urkunden in denen Theis Jauch erwähnt ist:

1531 Rodelerneuerung des Klosters St. Georgen
Der Unruwhof, der Frouwen in der Samlung Gut zu Rottweil und mins Herren von Wirtemberg Gut hat Thewas Joch inne.
Das Gotzhus St. Blasins Gut hat This Joch inne.


18.02.1532 Rodel-Erneuerung des Klosters St. Klara. Theis Jauch unterzeichnet mit .

10.03.1535 Mattheus und Mathis Jauch auf St. Blasiens Fronhof.

1538 Güter des Klosters St. Georgen
Item 1 Hoffstatt im Dorff stost heruß auff die Allmendt, lit ans Abbt zu Sanct Bläsin Gut, das This Joch innhatz ...
Häuser Höfe Hofstätten Seite 30

1545 Rodelerneuerung des Klosters St. Georgen
Mins Herrrn von Würtemperg Gut und des Spittals Gut zu Villingen hat Mattheus (Thebus) Jouch inne.
Meins Herrn von Sannt Bläsin gut hat Theis (Mattheis) Jouch inne.
Quellen zur Schwenninger Geschichte Seite 207

1546 Musterungsliste
Theiß Jouch
Hans Jouch (gestrichen, dafür Hans Schauffler)
Quellen zur Schwenninger Geschichte Seite 208

1546 Rodelerneuerung des Klosters St. Georgen
Thebus Jouch und Theiß Jouch als Feldbesitzer genannt.
Mattheus Jauch als Gemeinderat genannt.
Quellen zur Schwenninger Geschichte Seite 209

1547 Lehensgüter in Schwenningen
1547 Mattheus Jouch hat inne: den Unruwhoff, der Frauen Sammlung Gut zu Rottweil und der Herrschaft Gut.
Theis Jouch hat inne das Sanct Blasin Gut.
Quellen zur Schwenninger Geschichte Seiten 215 und 216

 

Eintrag am 24. März 1531

 
Die Gieter, so imn zechenden nit In den grossen Zechenden zu Schwenningen geben. (1531) - (Anhang zu: St. Geörgen Gottshauß im Schwartzwaldt aigen ligend Güettere in daß Ampt Villingen gehörig. Anno 1538.)

Unnd gehört der Zechennden uff nachbestimpten Gietern dem ermelten Gotzhaus unnser lieben Frowen der Pfarrkhürchen zu Schwenningen

Zum ersten, Der Großhoff zu Schwenningen genant der Unruwhoff, den diser Zeit Thewas Joch buwt oder innhatt ... (Hof des Klosters St. Blasien)

Item 1 Hoffstatt unnd 1112 Mannsmad Wisen hinder dem dorff an der Frowen von Sanct Clara Gut

Item 1 Hoffstatt im Dorff lit an mins Herrn von Sanndt Jergen Gut unnd stost an die Allmendt ...

Häuser Höfe Hofstätten Seite 23

 
In den Jahren 1627 bis 1655 war Georg Gaisser Abt des Klosters Sankt Georgen. Er verfaßte ein Copeibuch über die Schwenninger Kirche. Dort erwähnt er das Jahr Thebus Jauch im Jahre 1531:

Diße obere Pfarrkürchen zuo Schweningen hatt ihre eigne Wiedumb, welche Anno 1559 Melchior Bußenhart gebauwt, und darauß geben hatt Veßen 6 moden Haber 6 moden würb. mess.

So hatt der zehnten auf dißer Wiedumb der ebenmeßig der Kürchen zuogestanden damahls iärlich ertragen laut darnahligen Predicanten gethanen Berichts so vorhanden Veßen 7 moden Haber 7 moden würtenb. mess. Welches alles die predicanten in ihr Besoldung einziehen.

So hat ferners dieße Kürchen welche gemeinigklich die obere sonsten aber von ihrem Patronen St. Michaels, auch Unßer Lieben Frauwen Kürchen genant würt, auch ein eignen absonderlichen Zehenten gehabt, maßen der Selbige Anno 1531 als folgt beschrieben worden.

Zuwißen sey gethan aller menigklichen durch dißen Rodell alß unßer Frauwen Pfarrkürch und Gottshauß der obern Kürchen zuo Schwenningen im Tuttlinger Ampt auf etlichen Stuckhen, und Guettern daselbst zuo Schwenningen den Zehenten hat t, auch derselbe beschrieben und berodlet geweßen welche Register Roddell und Brief in vergangenern Paurenkrieg verbrunnen seind. Und damit aber künftige Irrung zwischen meinem gnädigen Herren zuo St. Geörgen und auch der Herrschaft, und Oberkeit tuttlinger Ampts alB Innhabern des großen Zehenten daselbst verhüet werden ... So ist auf heutigen Tag ... bemelter Unßer Frauwen zue Schwenningen Zehenten ... in allen Eschen, und Feldern ... wiederumb erneuweret angegeben und beschrieben worden ... Und ist das alles beschehen ... auf Freytag nach Mittfasten als man zahlt nach der Geburt Christj unßers lieben Herren Tausent fünfhundert eins und dreißig Jahre.

Und gehört der Zehenten auf nachbestimpten Guettern dem ermelten Gottshauß

Unser Lieben Frauwen der Pfarrkürchen zuo Schwenningen nämblich zum ersten

der Gros Hof zuo Schwenningen genannt der Unruow Hof den dieser Zeit

Thebus Jouch bauwt oder innhatt, darzuo gehören ...

Item ein Hofstatt und anderthalb Mansmatt Wießen hinter dem Dorf an der Frauwen von St. Clara Guott.

Item ein Hofstatt im Dorf ligt an meines Herren von St. Görgen Guot, und stoßt an die Allmat ...

Quellen zur Schwenninger Geschichte Seite 24


Bericht über die Güter des Klosters St. Blasien vom 22. Februar 1532


Ernewerung des Gotthauses St. Bläsien uffm Schwartzwaldt aigen Hoff und Guott zue Schwenningen im Tuttlinger Ambt.

Thebus Jouch zue Schwenningen hat nachgeschriben Guott ... Lehensweiß inn ..., und seindt vor Zeiten zwey Güetter gewesen, namblich daß ein genant der Grosshoff, daß ander Guott weilundt Bentz Peters aigen gewesen, daß hat mann erkaufft und zalt, wie die Brieff weisen, Unnd gibt Jährlich dem Gottshauß St. Blasien zue rechtem LehenZinß daruon ... Siben Malter Vesen und Siben Malter Haber ...

Item deß ersten Hauß und Hof und Hofreytin und Gärten, alles wie es zue Schwenningen im Dorff ligt zwischen der Allmendtgassen und des Gottshauß St. Clara Hofstatt.

Die eingehaget Wieß dahinden an der Hofstatt, da ietzo das Hauß ufstäht, hat Embdtrecht, stosst am obern Endt an deß Spithals Guett zue Villingen ...

Häuser Höfe Hofstätten Seite 28


Mattheus und Mathis Jauch auf St. Blasiens Fronhof

- Lehensbrief des Abtes vom 10. März 1535 -

Wir, Gallus, von Gottes Gnaden Abt des Klosters St. Blasien im Schwarzwalld, erklären öffentlich und machen durch diese Urkunde allgemein bekannt, daß wir den ehrbaren Brüdern Matheus und Mathis Jauch unsern Fronhof in Schwenningen in der Vogtei Tuttiingen zum Erblehen gegeben haben, mit Äckern, Wiesen, Feldern und Wäldern, Weiden und Triften und allem Zubehör und aller Gerechtsame, ohne Vorbehalt und ohne Ausnahme. Wir haben ihnen, ihren Erben und Nachkommen, den Hof zu wahren, bleibenden und ständigen Erblehen verliehen, nach dem Güter und Lehensrecht des Klosters, aufgrund des Dingrodels bzw . seiner Erneuerung. Wir machen dies durch diesen Lehensbrief bekannt wie folgt:

Zum ersten sollen die oben erwähnten Lehensleute in den nächsten vier Jahren ein neues, gut gebautes Haus an der Stelle, wo vordem der Meierhof stand, auf eigene Rechnung und Kosten errichten und erstellen. Sie sollen auch in Zukunft dieses Haus samt den zugehörigen Gütern, den Äckern und den Wiesen, Feldern und Wäldern pfleglich in Ehren halten und bewahren, auch nichts daran verändern, versetzen, verkaufen, vertauschen oder verleihen, ohne unser Wissen und Willen, bzw . unserer Erben und Nachfolgern und der Einwilligung unseres jeweiligen Amtmanns zu Villingen.

Zum andern sollen sie und alle ihre Erben und Nachkommen ohne Vorbehalt und Einspruch als rechtmäßigen Erbzins jährlich bezahlen, abgeben und liefern: 7 Malter Dinkel und 7 Malter Haber, beides verbürgt Villinger Maß und Gewicht. Diesen Zins sollen sie nach Villingen in unsern Pfleghof fuhren und vor dem Fruchtkasten messen und dann abliefern. Der Kornzins ist jeweils auf den Gallustag, der Haberzins auf Martini fällig.

Zudem sollen sie und ihre Erben und Nachkommen verpflichtet und gebunden sein, Steuer und Schatzung, Vogtrecht und Heersteuer und alles, was daraus folgt, ganz allein und unabhängig von uns zu tragen. Sie sollen sich auch gegen uns und unserm Kloster stets pflicht- und dienstbewußt erweisen, verhalten und erzeigen, wie es treuen Lehensleuten zusteht.

Sofern sie oder ihre Erben und Nachfolger jedoch diesen unsern Fronhof aufkündigen und nicht länger bewirtschaften und erhalten wollten, so soll ihnen für ihre Ausgaben für den Hausbau eine angemessene Entschädigung gewährt werden. Wir und unsere Nachfolger sollen dabei immer das Vorkaufs- und Mitentscheidungsrecht haben.

Zum Schluß: Falls sie oder ihre Erben und Nachkommen nicht dem Inhalt dieses Briefs gemäß handeln sollten, sie nur eine oder mehrere seiner Bedingungen mißachten, so sei dieser Erblehensvertrag nichtig, ungültig, aus und vorbei, tot.

Wir und unsere Nachfolger mögen dann diesen Hof nach Belieben vergeben und verleihen, ohne die Möglichkeit eines Einspruchs, einer Beschwerde oder einer Behinderung durch die oben erwähnten Lehensleute und aller ihrer Erben und Nachkommen oder sonst durch irgendwen. Und dies alles soll ehrlich, wahrhaft und aufrichtig gelten.Zur urkundlicher Beglaubigung haben wir unser geheimes Siegel an diesen Lehensbrief gehängt, der ausgestellt wurde am Mittwoch nach Sonntag Lätare im Jahre 1535 nach Christi Geburt.

Es gibt auch einen Lehensbrief der Brüder. Dieser enthält den gleichen Text, jedoch in umgekehrter Reihenfolge: "Wir, die Brüder Matheus und Mathis Jauch in Schwenningen ......."

 
Person 18.184
Mathis (Theus) Jauch
† vor dem 26.07.1571 Schwenningen,
Theus war 2 mal verheiratet, die zweite Ehefrau starb um 1576. Am 16.10.1579 schrieb der Abt des Klosters St. Blasien: "... aber auch vernommen, daß weylandt Teiß Jauchen hinderlaßne Witwe ungevahr vor drey Jahren, tourts verschieden ..."
Besitzt mit seine Bruder Felder von St. Blasien, Spital Villingen, Wirtemberg.
 
1560 Verkauf des großen Zehnten:
"Der Zehnte betrug 322 malter beiderlei Frucht. Jakob Schwarz hat ihn ersteigert. Bürgen waren Theiß Jauch und Hans Butz". Quelle: Benzing, gesichcihte eines Grenzdorfes Seite 157
 
1570 Lagerbuch: Theus hat Lehen St. Blasien mit Haus und Garten.
 

Lehensbrief des Abtes Gallus von St. Blasien
für die Gebrüder Matheus und Mathis Joch zu Schwenningen
vom 22. Januar 1563 (Generallandesarchiv Karlsruhe, Urkunde 12/83)

   
  Kinder aus der 1. Ehe:
1) Georg (Jörg)
   
  Kinder aus der 2. Ehe:
2) Georg (Gorgus) (= Person 9.092)
3) Ewald
4) Stoffel
   
Person 9.092
Georg Jauch, Schwenningen, Bauer in Schwenningen,
* um 1570, † nach 1614 (wird noch 1614 in einer Urkunde erwähnt).
Lehen St. Blasien 1578/1582, Musterung 1578: Rüstung mit langem Spieß.
  Kinder des Ehepaares:
1) Hans (= Person 4.546)
2) Georg, 1/2 Groß- oder Uhruh-Hof


Urkunden über Georg (Gorgus) Jauch
Der Unruh-Hof des Klosters St. Blasien wird zerteilt


Historie:

Theuß Jauch (Person 18.184) hat zwei mal geheiratet. Der Sohn Jörg (Georg) stammt aus seiner ersten Ehe. Aus seiner zweiten Ehe gingen die Söhne Ewald, Gorgus (Georg) und Stoffel (Christoph) hervor.

Als Theuß Jauch das zweite mal geheiratet hat, wurde dem Sohn Jörg (Georg) der Hof von St. Blasien zugeschrieben. Als aber Theis starb, erhoben seine zweite Frau und deren drei Söhne Anspruch auf einen Teil des Fronhofes. Es kam so weit, daß Jörg mit einem kleineren Teil der Fronhofsgüter abgefunden wurde (Urkunde vom 26.07.1571). Dann starb 1576 seine Steifmutter, und da meinten seine Stief­brüder, er solle seinen Güteranteil wieder in den Hof zurückgeben und sich dafür mit einer geringen Geldsumme abfinden lassen. Dies erschien ihm aber unannehm­bar, und die Sache kam vor den Tuttlinger Obervogt. Der legte den Streit dem Schwenninger Vogt und Gericht vor mit dem Befehlt, die sollten entscheiden, wie den Hof am einträglichsten für den Lehensherrn zu bewirtschaften sei.

Obwohl nun inzwischen durch die Landesordnung von 1567 auch in Schwenningen das Realteilungsrecht gültig geworden war, rieten die Richter, es bei der alten Regelung zu belassen. Der Abt aber bestand darauf, daß sein Hof wieder unterteilt in eine Hand zurückgegeben werde. Über all dem scheint Ewald gestorben zu sein. Und nun stellte Abt Caspar einen Lehensbrief für die drei Brüder aus, wonach Georg ein viertel des Hofes, die beiden andern den Rest bekamen und Gorgus zum Träger bestimmt wurde, der für Ablieferung aller Zinsen verantwortlich war (Lehensbrief vom 03.05.1582). Eine Zusatzklausel bestimmte, daß Georg seinen Anteil am Hof bei seinem Ausscheiden ins Leibding den Inhabern der andern drei Teile käuflich überlassen solle, damit das Ganze wieder in einer Hand vereinigt würde. Der Preis solle dann durch unparteiische Leute festgesetzt werden.

So geschah es 1598. Eine Kommission, zusammengesetzt aus dem ehemaligen Vogt von Schwenningen, den Vögten von Tuningen und Trossingen und einem dortigen Bürger, schätzte den Wert des Lehensviertels auf 1220 Gulden, und die beiden Brüder Gorgus (Person 9.092) und Stoffel übernahmen jetzt den Hof je zur Hälfte (Urkunde vom 30.01.1598). Aber schon vier Jahre danach brach Streit, nunmehr zwischen den beiden, erneut aus, weil sich deren Frauen nicht vertrugen. Gorgus wandte sich an den Obervogt Georg von Ulm, Stoffel an den Vogt und das Dorfgegericht, dessen Mitglied er inzwischen geworden war. Diese bezeugten schrift­lich, "daß biß anhero und lenger dan bey meschen gedenkhen bei Jhnen zu Schwenningen gebrüchig geweßen, daß wan zwey Brueder oder mehr geschwisterig mit ainander gehaußet unnd jn Ain Abtheilung komen, daß alßdan die Altisten sich mit hinweg haben müeßten weißen laßen, und der jungst Sohn die Haußhaltung unnd Lehenschafft besessen, doch die Andern umb billiche Wüderlegung mit gelt, ge­treuwlich unnd ungverlich." Und tatsächlich stelt der Abt dem Stoffel einen entsprechenden Lehensbrief aus.

Der Bläsihof blieb anscheinend ein "Unruf-Hof". Der Abt von St. Blasien gestattete den beiden Brüdern Gorgus und Stoffel einen Kredit von je 800 Gulden auf den Hof aufzunehmen. In den folgenden zehn Jahren muBte der Abt den Brüdern noch vier mal erlauben, daß sie seinen Fronhof mit Schulden belasteten.

Aus dem Jahre 1610 gibt es einen Bericht der weltlichen Stätte und Ämter von Württemberg. Gorgus Jauch wird wie folgt erwähnt: "Gorgus Jauch, unnd Michell Jauchen Erben, Zinnßen zue St: Bläßj Dinkchel 7 Mr: Habern 7 Mr:" (Häuser Höfe Hofstätten Seite 73). Es könnte sich bei diesem Eintrag auch um den Stiefbruder Georg Jauch aus erster Ehe handeln.

 
Person 4.546
Hans Jauch, Bauer in Schwenningen, bewirtschaftete vor dem 30jährigen Krieg den Groß- bzw. Unruhhof,
* um 1595 Schwenningen,
 
Die Brüder Hans und Georg Jauch bewirtschafteten vor dem 30jährigen Krieg je zur Hälfte den Groß- oder Unruhhof bei der Wette. Sie waren Nachbarn des Vogtes Hans Lauffer (Person 8.966). Der Hof war ein Erblehen des Klosters St. Blasien und schon seit dem Bauernkrieg im Besitz der Familie. Er umfaßte 160 Stück Land und war nach dem Münchhof der nächstgrößte im Dorf.
 
Nach dem Kreige hatten die Brüder Jauch - ebenso wie viele andere Schwenninger - Geld aufnehmen müssen. Ihr Abt war jedoch rückscihtslos genug gewesen, sie noch während des Krieges, als das Dorf in Trümmern lag (1641), an ihre Schuld zu mahnen. Sie überlebten die Krieg nicht. Hans hinterließ eine Schuld von 1.849 Gulden, Georg gar von 2.121 Gulden. Der Hof lag zerstört, niemand wollte das Erbe antreten. Si wurde die ganze Leigenschaft im öffentlichen Aufstreich feilgeboten. Die eine Hälfte ersteigerte ein Verwandter, Michel Jauch (Person 2.272) um billiges Geld (948 Gulden); die andere Hälfte teilten sich drei Schwenninger Bürger. Nur die Hauptgläubiger wurden voll entschädigt, dazu die handwerker und dien Dienstboten, bei denen die Brüder etwas schuldig geblieben waren. Alle anderen mußten sich mit 50 % zufrieden geben.
 

Protocollum über die in das Amt Villingen gehörige Lehen, Anno 1644

 
Denn Fronhoff daselbsten hat hieur Georgus Joch: (Person 9.092} ingehabt und järlich 7 malter Veßen und 7 malter Haber darauß gezinst. Und nachdem 2 Söhne Hanß (= Person 4.546} und Georg die Jouchen /: so beedt auch todts verschiden :/ ein viertentheil wider zuem Hof gebracht und underthenig gebetten, ihnen genädig zueurgonnen, daß sie besagten Fronhof in 2 gleiche Theil vertheilen und zwen Höf darauß machen und underschidlich besitzen möchten. Alß ist nach eingeholtem bericht, daß einer allein denn selben nit behaubten köndte, wegen vielen darein gehorigen Güettern und obhabenden Schulden, die Theilung auß genaden bewilliget worden, dergestalten daß ernante beede Brüeder darfür zue 2 Terminen inß Ambt 70 f. erlegen, neüwe Lehensbrief nemmen und reuers geben, auch dem selben Hauß, Hof, sambt allen Stuckhen und Güetteren mit ihrenn neüwen anstössen einverleibt werden sollen ...

Von mehrernandten Fronhof zue Schweningen ist letßmalß anno 1631 gezinst und seidthero daß wenigst nit, uber veilfeltigs anforderen, darauß geben worden, ... unerzogne Kinder zuouerwenen ...

Die vorbestimbte 70 f. wegen bewilligter Theillung deß Fronhofs ..., sindt denn 1 Novembris anno 1625 versprochen und biß aufs leidig Kriegsweßen, landtleüffig verzinst worden. Hat fürderlich auf 2 Termin gelegt werden sollen, also daß khein Brieff darumb vorhanden.
(von anderer Hand:} Sollen biß Martinj (1}644 inclusive 91 malter Vesen 91 malter Haber.

Denn einen Theil dises Fronhofs besitzt Anno 1649 Michel Jouch (Person 2.272}, Welcher sich hieuor mit Hanß Jouchen des Lehensmans seel: elterer Dochter verheürt, und erbietig ist sich mit ehister gelegenheit umbs Lehen underthenig anzuemelden, und daßselbig würckhlich zueempfangen, Underdessen geht es mit denn Zinssen noch schlecht heer, weilen die Kriegsbeschwerden nit nachlassen.

Mit dem anderen Theil deß Fronhofs ist noch Anno (1}649 wenig außzuerichten, weil von Georg Jouchen (Bruder von Person 4.516} seel: Kündern noch keins in der Ehe und fast alles Wüst liegt ..."

Häuser Höfe Hofstätten, Seite 82.

 

Eintrag im Inventur- und Teilungsbuch Schwenningens vom 02. November 1652

 
GannttProcess. Über Hannß Jauchen, geweßnen Inwohners daselbsten seligen, hindergeblüben Vermögen, undt ussgebende Schulden Uffgerücht, Anno 1652.

Erstliches das Inventarium.

Aügne Güettere. kheine.

Lehengüetter .

Der halbethail ahn 1 hoff, So dem Gottshauß zue St: Bläßien, uff dem Schwartzwalldt, zue gantzer gebühr Jährlich zünßet, ahn Veeßen 7 Malter , Habern 7 Malter, Villinger Raw Mess.
In welchen gantzen Hoff, volgende Güettere gehörig.
1 Hoffstatt, unnd ungeuahr zwey Manßrnat Gartten, bey der Wettin ...

AIlß Ist vorgemelter halber Hoff, mit allen dessen Güettern, Michael Jauchen ...verkhaufft worden ...

Häuser Höfe Hofstätten Seite 99
StA Schwenningen a. N. , Aktenplan-Nr. 9130

 
Person 2.273
Katharin Jauch,
* um 1611 Schwenningen, ù12.03.1663 Schwenningen,
¥ 1639 mit Michael Jauch (Person 2.272) -> siehe Jauch Linie 1
 

Eintrag im Inventur- und Teilungsbuch Schwenningens vom 21.10.1653

 
"Allß sich vor ungevahr 14 Jahren ... Michael jauch, Innwohner zue Schweningen, ... und Catharina, weylundt Hannß Jauchen seligen, hinderlaßne Dochter daselbsten heürathlichen zuesamen verleobet ..."