Allen, die diese Urkunde einsehen, lesen oder
vorgelesen bekommen, tue ich, Ritter Johans von Kürneck
der Junge, Solm des Herrn Johans von Kürneck, kund und
erkläre öffentlich, daß ich aufgrund dieser Urkunde
meinen Hof in Schwenningen, den Conrat Rüdiger
bewirtschaftet, dem ehrbaren Johans Law, einem Villinger
Bürger, zu Villingen recht und redlich zu kaufen gegeben
habe und verkaufe. Der Hof zinst jährlich acht Malter Kernen, ein Malter Haber Villinger Meß und neun Schilling Pfennig. Er wurde ihm mit dem aufrichtigen Versprechen übergeben, daß er uns seine Erben denselben mit allen Rechten und Nutzungen, mit Äckern, Wiesen, Wald, Feld, Wasser, weide, bei Rasen und Zweig - und zwar Angebautes und Unangebautes, Gesuchtes uns Ungesuchtes, Gefundenes und Nichtgefundenes, Benanntes und Unbenanntes, mit allen Rechten und mit allen Zubehör -, beständig innehaben und nutzen sollen, als freien und unbelasteten Eigenbesitz behalten oder weggeben können Überdies bin ich mit meinen Erben ihm und seinen Erben Bürge gegen jedermann und nach gültigem Recht, überall und jederzeit und überhaupt vor allen Gerichten, sie seien geistlich oder weltlich, daß der genannte Hof völlig unbelastet und uneingeschränkt eigen ist. Auch verzichte ich für mich und für meine Erben auf alle Eigentumsrecht, welche ich oder meine Erben zur Zeit auf diesen Hof haben oder künftig haben oder erwerben könnten, sei es mit Hilfe geistlicher oder weltlicher Gerichte oder ohne Gericht, wie immer das sich so oder so ergeben könnte. Auch verzichte ich mit meinen Erben auf alle Urkunden von Königen, von Kaisern, von Päpsten, von Bischöfen, von Herren oder von Städten, sie seien bereits erworben oder sie werden erst künftig erworben, und auch auf allen Rechtsschutz durch Herren, durch Länder oder durch Städte, und überhaupt auf alle Rechtsmittel und alle Verhandlungen, mit deren Hilfe ich und meine Erben diesen Kauf je rückgängig machen oder abändern könnten, wie immer sich das so oder so ergeben möchte, und ganz ohne Falsch. Den vorgenannten Hof habe ich ihm, wie ausgemacht wurde, zu Villingen um hunderdreiundfünfzig Breisgauer zu kaufen gegeben. Die Kaufsumme bekam ich von ihm ehrlich, volltändig und richtig ausbezahlt, zu meinem guten Nutz und Frommen. Und
zum Zeichen, daß dies wahr sei und hernach beständig
bleiben sole, habe ich für mich und meine Erben mein
Siegel als Zeugnis an diese Urkunde gehängt. Die wurde
zu Villingen ausgestellt am Mittwoch vor St.
Margaretentag, als man von Gottes Geburt an
dreizehnhundertvierzig Jahre zählte. Quellen zur
Schwenninger Geschichte von 890 bis 1600, Seite 40 Die Schwestern von
Johann stimmen diesem Kauf zu
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