Johannes von Kürneck verkauft seinen Hof
Urkunde vom 12. Juli 1340


Allen, die diese Urkunde einsehen, lesen oder vorgelesen bekommen, tue ich, Ritter Johans von Kürneck der Junge, Solm des Herrn Johans von Kürneck, kund und erkläre öffentlich, daß ich aufgrund dieser Urkunde meinen Hof in Schwenningen, den Conrat Rüdiger bewirtschaftet, dem ehrbaren Johans Law, einem Villinger Bürger, zu Villingen recht und redlich zu kaufen gegeben habe und verkaufe.

Der Hof zinst jährlich acht Malter Kernen, ein Malter Haber Villinger Meß und neun Schilling Pfennig. Er wurde ihm mit dem aufrichtigen Versprechen übergeben, daß er uns seine Erben denselben mit allen Rechten und Nutzungen, mit Äckern, Wiesen, Wald, Feld, Wasser, weide, bei Rasen und Zweig - und zwar Angebautes und Unangebautes, Gesuchtes uns Ungesuchtes, Gefundenes und Nichtgefundenes, Benanntes und Unbenanntes, mit allen Rechten und mit allen Zubehör -, beständig innehaben und nutzen sollen, als freien und unbelasteten Eigenbesitz behalten oder weggeben können­

Überdies bin ich mit meinen Erben ihm und seinen Erben Bürge gegen jedermann und nach gültigem Recht, überall und jederzeit und überhaupt vor allen Gerichten, sie seien geistlich oder weltlich, daß der genannte Hof völlig unbelastet und uneingeschränkt eigen ist.

Auch verzichte ich für mich und für meine Erben auf alle Eigentumsrecht, welche ich oder meine Erben zur Zeit auf diesen Hof haben oder künftig haben oder erwerben könnten, sei es mit Hilfe geistlicher oder weltlicher Gerichte oder ohne Gericht, wie immer das sich so oder so ergeben könnte. Auch verzichte ich mit meinen Erben auf alle Urkunden von Königen, von Kaisern, von Päpsten, von Bischöfen, von Herren oder von Städten, sie seien bereits erworben oder sie werden erst künftig erworben, und auch auf allen Rechtsschutz durch Herren, durch Länder oder durch Städte, und über­haupt auf alle Rechtsmittel und alle Verhandlungen, mit deren Hilfe ich und meine Erben diesen Kauf je rückgängig machen oder abändern könnten, wie immer sich das so oder so ergeben möchte, und ganz ohne Falsch.

Den vorgenannten Hof habe ich ihm, wie ausgemacht wurde, zu Villingen um hunderdreiundfünfzig Breisgauer zu kaufen gegeben. Die Kaufsumme bekam ich von ihm ehrlich, volltändig und richtig ausbezahlt, zu meinem guten Nutz und Frommen.

Und zum Zeichen, daß dies wahr sei und hernach beständig bleiben sole, habe ich für mich und meine Erben mein Siegel als Zeugnis an diese Urkunde gehängt. Die wurde zu Villingen ausgestellt am Mittwoch vor St. Margaretentag, als man von Gottes Geburt an dreizehnhundertvierzig Jahre zählte. Quellen zur Schwenninger Geschichte von 890 bis 1600, Seite 40

Die Schwestern von Johann stimmen diesem Kauf zu
(Auszug aus der Urkunde vom 12. Juli 1340)

 Allen, die diese Urkunde einsehen oder vorgelesen bekommen, tun wir, die Frauen Adelheid, Katherina und Ursula, Töchter Herrn Johans von Kürneck und Klosterfrauen zu Rottenmünster, kund und erklären öffentlich, daß wir mit besonnener Überlegung und auch im vollen Einverständnis mit unserer Herrin, der Äbtissin, und aller Frauen unseres Konvents zu Rottenmünster unserm leiben Bruder, Herrn Johans von Kürneck, genehmigt und erlaubt haben, dem Johans Law, einem Villinger Bürger, den Hof in Schwenningen, welchen Conrad Rüdiger bewirtschaftet, recht und redlich zu Verkaufen ...

 Quellen zur Schwenninger Geschichte von 890 bis 1600, Seite 42