Urkunde vom 19. März 1343 über den Verkauf des Übel Gut an Werner von Verenbach


Allen, die diese Urkunde einsehen oder vorgelesen bekommen, tue ich, Ritter Johans von Kürneck, Sohn des verstorbenen Johans von Kürneck, kund und zu wissen, daß ich mein Gut in Schwenningen, das sogenannte "Übel Gut", welches Berchtolt im Brühl bewirtschaftet und welches jährlich zwei Malter Kernen, ein Malter Haber Villinger Meß und vier Schilling Pfennige nach Villingen zinst, laut dieser Urkunde dem ehrbaren Werner von Vöhrenbach, einem Villinger Bürger, Sohn des verstorbenen Werners von Vöhrenbach, recht und redlich zum Kauf gegeben und verkauft habe.

Ich habe ihm und seinen Erben dieses Gut mit allen Nutzungsrechten und mit allem Zubehör, gefundenem und nicht gefundenem, zu stetigem Besitz und Nutzen verkauft; er mag es als sein rechtes Eigentum behalten oder weggeben.

Auch verbürge ich mich mit meinen Erben gegen ihn und alle seine Erben dafür, daß dieses Gut samt allem Zubehör völlig frei und eigen ist, und tue das überall und jederzeit und allgemein vor allen Gerichten, geistlichen wie weltlichen und gegen jedermann, nach gültigem Recht.

Die Kaufsumme beträgt vierzig Pfund guter Haller Münze, welche ich von ihn1 ehrlich und vollständig erhalten habe, und welche in mein guten Nutz und Frommen gelangt sind.

Und zum offenen Zeugnis darüber habe ich für mich und meine Erben mein Siegel an diese Urkunde gehängt. Die wurde ausgefertigt am Mittwoch vor St. Gertrudentag, als man von Christi Geburt an dreizehnhundert und dreiundvierzig Jahre zählte.

Entnommen aus: Quellen zur Schwenninger Geschichte von 890 bis 1600, Seite 44

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