Allen, die diese Urkunde einsehen oder vorgelesen
bekommen, tue ich, Ritter Johans von Kürneck, Sohn des
verstorbenen Johans von Kürneck, kund und zu wissen, daß
ich mein Gut in Schwenningen, das sogenannte "Übel
Gut", welches Berchtolt im Brühl bewirtschaftet und
welches jährlich zwei Malter Kernen, ein Malter Haber
Villinger Meß und vier Schilling Pfennige nach Villingen
zinst, laut dieser Urkunde dem ehrbaren Werner von Vöhrenbach,
einem Villinger Bürger, Sohn des verstorbenen Werners
von Vöhrenbach, recht und redlich zum Kauf gegeben und
verkauft habe. Ich habe ihm und seinen Erben dieses Gut mit allen Nutzungsrechten und mit allem Zubehör, gefundenem und nicht gefundenem, zu stetigem Besitz und Nutzen verkauft; er mag es als sein rechtes Eigentum behalten oder weggeben. Auch verbürge ich mich mit meinen Erben gegen ihn und alle seine Erben dafür, daß dieses Gut samt allem Zubehör völlig frei und eigen ist, und tue das überall und jederzeit und allgemein vor allen Gerichten, geistlichen wie weltlichen und gegen jedermann, nach gültigem Recht. Die Kaufsumme beträgt vierzig Pfund guter Haller Münze, welche ich von ihn1 ehrlich und vollständig erhalten habe, und welche in mein guten Nutz und Frommen gelangt sind. Und zum offenen Zeugnis darüber habe ich für mich und meine Erben mein Siegel an diese Urkunde gehängt. Die wurde ausgefertigt am Mittwoch vor St. Gertrudentag, als man von Christi Geburt an dreizehnhundert und dreiundvierzig Jahre zählte. Entnommen
aus: Quellen zur Schwenninger Geschichte von 890 bis 1600,
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