Johannes von Kürneck verkauft Eigenleute an die Johanniter
Urkunde vom 13. September 1343


Allen, die diese Urkunde einsehen oder vorgelesen bekommen, tue ich, Ritter Johans von Kürneck, Sohn des verstorbenen Johans von Kürneck, kund und zu wissen, da ich mit den ehrbaren geistlichen Herren, dem Komtur und allen Brüdern aus dem Villinger Hause des Johanniterordens vom Spital zu Jerusalem eine gütliche, freundschaftliche Übereinkunft getroffen habe und eine rechte Genossenschaft zwischen meinem Leibeigenen Johans, dem Sohn Berchtolts im Brühl zu Schwenningen, und ihrer Leibeigenen, Frau Katherina, Tochter des verstorbenen Meyers Heinrich von Herrenhof in Schwenningen.

Und zwar so: Was die beiden je miteinander bekommen werden, es seien Söhne oder Töchter, viele oder wenige, das soll zur Hälfte mir und meinen Erben, zur anderen Hälfte den vorgenannten Johanniter­herren und allen ihren Nachkommen gehören, ohne allen Vorbehalt.

Und es sollen auch diese Kinder gütlich und freundschaftlich miteinander teilen, wenn sie nicht länger darauf verzichten wollen es von mir oder meinen Erben fordern, ohne allen Vorbehalt.

Und wenn der vorgenannte Johans im Brühl, mein Leibeigener, stirbt, so sollen weder ich noch meine Erben noch sonst jemand von unsrer Seite mehr von ihm nehmen als den gewöhnlichen Todfall, weder so noch so und ohne irgendwelchen Vorbehalt.

Und des zu offenem Zeugnis habe ich für mich und meine Erben mein Siegel öffentlich an diese Urkunde gehängt, welche im Herbst am Abend vor Heiligkreuztag ausgefertigt wurde, als man von Christi Geburt an dreizehnhundert und dreiundvierzig Jahre zählte.

Entnommen aus: Quellen zur Schwenninger Geschichte von 890 bis 1600, Seite 45

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